Nichteinhaltung der WiMAX Versorgungsverpflichtung?

Berichte, Anbieter, Erfahrungen und Fragen zu Mobilfunk (GPRS, EDGE, UMTS, LTE), WiMAX, WLAN, Richtfunk usw.

Nichteinhaltung der WiMAX Versorgungsverpflichtung?

Beitragvon essig » 05.03.2007 12:35

was würde eigentlich passieren wenn einer der 5 lizenzinhaber seine versorgungsverpflichtung von 15% und später 25% nicht erreicht? gibts dafür "nur" eine geldstrafe oder muss er die lizenzen für die regionen in denen er die versorgungsverpflichtung nicht erreicht hat wieder abgeben?

nehmen wir an anbieter a hat 20% der gemeinden in einer region versorgt und kann oder will die restlichen 5% nicht versorgen. was dann? hat jemand erfahrung oder ideen wie sowas geregelt wird oder in der vergangenheit geregelt wurde?
H E L F E N | I N H A L T

GETEILT.DE - WIE GEHT ES WEITER?
Benutzeravatar
essig
Mitstreiter
Mitstreiter
 
Beiträge: 7348
Registriert: 26.10.2005 08:00
Wohnort: 99869 Mühlberg

Beitragvon mabe » 05.03.2007 16:19

In der Vergangenheit wurde ja die UMTS Lizenzen versteigert. Unter anderem haben da ja Group 3G (auch bekannt als Quam) und Mobilcom mitgesteigert. Ich meine mich erinnern zu können das Mobilcom die Lizenz freiwilig an die Bundesnetz Agentur zurück gegeben hat.

Zu Quam weis ich nichts, man hört immer mal wieder das die noch "leben" sollen, und wieder auf den Markt kommen wollen. Group 3G war ja eine Mischung aus Telefonica uns der, ich meine finnischen Sonera.

Da Telefonica ja jetzt mit o2 zusammen ist kann es sein dass die die Frequenzen von Group 3G dafür nutzen.

Das wären aber typische Beispiele wo man mal nach gucken kann was passiert wenn man die gewünschte Versorung nicht einhält.

Frequenzvergabe ist aber an sich schon eine lustige Sache, je nach Frequenzband ist das entweder Bundes oder Ländersache. Dann kommen noch regionale Unterscheide hinzu.

Tetra (der neue BOS FUNK) CB FUNK, Betriebsfunk, WiMAX ist z.B. Bundessache, ebenso wie UMTS.

Der veraltete BOS Funk, UKW, analoges TV und DVB-T scheinen dagegen wieder Ländersache zu sein (sieht man auch an den recht unsinnigen Planungen hier in NRW für DAB).


Nicht genutze Frequenzen wandern in den Frequenzpool zurück und könnn durch die Bundesnetzagentur bzw durch die Länder wieder neu vergeben werden.

Vermutung:
Wenn die Frequenzen überhaupt nicht genutzt werden müssen sie wohl zurück gegeben werden. Sobald die aber schon genutzt werden glaube ich nicht dass die Lizenz entzogen wird. Die Frage ist auch immer ob das wirklich so genau kontroliert wird seitens der Bundesnetz Agentur.

Das längst fällige Tetra System hat ja auch noch seine Frequenzen obwohl das immer noch nicht aufgebaut wurde... Da sollte doch schon zur Fussball WM ein "Rumpfnetz" stehen aber wir funken immer noch mit unseren alten Steinzeitgeräten (sehr schwer und eine be***** Sprachqulität) und bemühen bei größeren Einsätzen unser Handy weil das Netz überlastet ist.

So schnell wird man eine Lizenz wohl dann doch nicht los wie das Beispiel zeigt :lol:
Benutzeravatar
mabe
Mitstreiter
Mitstreiter
 
Beiträge: 839
Registriert: 23.04.2006 18:22
Wohnort: ???

Beitragvon essig » 05.03.2007 21:21

Sobald die aber schon genutzt werden glaube ich nicht dass die Lizenz entzogen wird.

glaube ich irgendwie auch nicht. da kann man wirklich nur hoffen, dass wir beide das falsche glauben :lol: . klar kann man niemanden der anstatt 25% nur 22% versorgt hat die lizenzen entziehen und die netze abschalten aber so ganz ohne konsequenz darf das auch nicht bleiben da ja sonst jede ausbauverpflichtung überflüssig wäre.

habe gerade nochmal die bwa-präsidentenkammerentscheidung der bnetza und das tkg §52 bis §65 (frequenzordnung) überflogen aber keine eindeutige regelung gefunden. na vielleicht weiß ja noch jemand was.
H E L F E N | I N H A L T

GETEILT.DE - WIE GEHT ES WEITER?
Benutzeravatar
essig
Mitstreiter
Mitstreiter
 
Beiträge: 7348
Registriert: 26.10.2005 08:00
Wohnort: 99869 Mühlberg

Beitragvon M0rGu3 » 06.03.2007 13:50

Keine Ahnung ob es so ist, aber aktuell sind ja Geldstrafen eine ziemlich verbreitete Maßnahme...

wie gesagt, nur spontaner Einfall und Vermutung.
Eure Mitarbeit ist gefragt!
Benutzeravatar
M0rGu3
Mitstreiter
Mitstreiter
 
Beiträge: 1787
Registriert: 26.10.2005 18:18
Wohnort: 99192 Erfurt-Molsdorf

Beitragvon essig » 06.03.2007 14:03

da kann man nur hoffen, dass diese strafen dann auch durchgesetzt werden und dass sie höher sind als die ausbaukosten. nicht dass man die 10% lukrative gemeinden ausbaut und sich für den rest dann einfach "frei kauft".
H E L F E N | I N H A L T

GETEILT.DE - WIE GEHT ES WEITER?
Benutzeravatar
essig
Mitstreiter
Mitstreiter
 
Beiträge: 7348
Registriert: 26.10.2005 08:00
Wohnort: 99869 Mühlberg

Beitragvon mabe » 06.03.2007 14:16

Aber warum sollte man das als Firma machen? Man hat die Lizenz für teuer Geld eingekauft, man muss also reichlich Kunden bekommen damit der Anbieter damit keine roten Zahlen schreibt.

Versorgt er jetzt zu wenig Gemeiden mit seiner Technik muss er noch mal drauf zahlen. Dabei leidet er einmal darunter das er in den zu wenig versorgten Gebieten keine Kunden hat die was einzahlen zum anderen daran das er dafür noch zahlen muss.

Wenn diese Regelung gescheit gemacht wurde mit den Strafen muss die Strafe deutlich teurer sein als ein eventueller Ausbau der nicht versorgten Gebiete.

Wenn man sagt 1% der Gemeiden zu versorgen kostet x Euro so sollte die Strafe um einiges höher sein als diese x Euro.

Erreicht ein anbieter nur x% muss er die Restlichen y% (als Zahl - nicht den Dezimalwert) * Strafe zahlen.

Ist die Strafe geringer als ein Ausbau und ich merke meine Technik kommt nicht an, würde ich als Anbieter die Strafe nehmen

Wenn dem so wäre würden sich die Anbieter gründlich überlegen ob sie Ausbauen oder nicht. :lol: - Das darf aber nicht passieren...
Benutzeravatar
mabe
Mitstreiter
Mitstreiter
 
Beiträge: 839
Registriert: 23.04.2006 18:22
Wohnort: ???

Re: Nichteinhaltung der WiMAX Versorgungsverpflichtung?

Beitragvon just4fun » 05.02.2008 07:35

Frequenzkauf zur "Marktbereinigung" kann doch auch ein Geschäft sein. Ich steige nicht ein, aber schliesse andere aus :-(

zu QUAM [UMTS-Frequenzen]:
http://www.pcwelt.de/start/mobility_handy_pda/pda_smartphone/news/78820/
Entzug der UMTS-Lizenz im Frühjahr 2004 durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) - die heutige Bundesnetzagentur - da das Unternehmen die Auflage, bis Ende 2003 mindestens 25 Prozent der deutschen Bevölkerung zu erreichen, nicht erfüllte.

Aus Wikipedia:
Bereits im Juli 2002 stellte Quam seine GSM-Dienste ein. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Anbieter etwa 200.000 Kunden.
Quam empfahl seinen Kunden einen Wechsel zum Konkurrenten T-Mobile, der dem Unternehmen dafür eine Prämie zahlte. Die UMTS-Lizenz verblieb beim Anbieter, da die Lizenzbedingungen der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post es nicht zuließen, diese zu verkaufen.

Gegen den Frequenzentzug wehrt sich Quam mit juristischen Mitteln.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/63307
Suche DIE Killerapplikation, die nur mit Breitband > 1MBit/s funktioniert und nicht Kabelfernsehen ersetzt.
Bisher Platz 1: Der Bundestrojaner
Platz 2: Windows-Vista-Update-Service
Benutzeravatar
just4fun
Mitstreiter
Mitstreiter
 
Beiträge: 263
Registriert: 17.01.2008 08:24
Wohnort: ???

Re: Nichteinhaltung der WiMAX Versorgungsverpflichtung?

Beitragvon essig » 05.02.2008 13:09

muss da mal blöd fragen aber wenn man eine lizenz ungenutzt oder kaum genutzt wieder abgibt oder abgeben muss da man die bedingungen nicht erfüllt hat, dann ist die kohle trotzdem fort oder? also im fall group 3G/quam sind die 8 milliarden vollständig weg oder bekommt man bei rückgabe der lizenz anteilig irgendwas zurück?

im fall wimax sieht es irgendwie nicht danach aus, dass alle lizenzinhaber die versorgungsverpflichtungen einhalten können. man hatte nun ein jahr zeit (seit 12.2006) und hat weitere 2 jahre zeit (ende 2009) um 1834 gemeinden zu versorgen. manche lizenzinhaber müssen also noch mehr als 1800 gemeinden versorgen also einen ordentlichen entspurt hinlegen. in vier jahren muss man dann sogar über 3000 gemeinden versorgt haben.
H E L F E N | I N H A L T

GETEILT.DE - WIE GEHT ES WEITER?
Benutzeravatar
essig
Mitstreiter
Mitstreiter
 
Beiträge: 7348
Registriert: 26.10.2005 08:00
Wohnort: 99869 Mühlberg

Re: Nichteinhaltung der WiMAX Versorgungsverpflichtung?

Beitragvon just4fun » 05.02.2008 13:22

Die Kohle ist fort. :twisted:


Und bezüglich des Rückrufes der Frequenzen liegt es "im pflichtgemäßen Ermessen" der BNetzA einzuschätzen, ob objektive Hinderungsgründe vorlagen, die die Erfüllung der Auflagen verhindert haben. Und bei der vorgenannten UMTS-Frequenz war die Aufgabe des Geschäftsbetriebes entscheidend.


Lustig wird die Argumentation bei WiMax dann allemal.

Bislang ist die Argumentationsrichtung die, dass die Standards für "nomadisierendes" WiMax noch nicht beschlossen sind/waren und die darauf basierende Technik (noch) nicht zur Verfügung steht/stand. Da die Technik für die mobile Variante nicht aufwärtskompatibel zum statischen WiMax ist, warten die Großen alle auf die neuen Technik.

Aber dann ........ ;-)
Suche DIE Killerapplikation, die nur mit Breitband > 1MBit/s funktioniert und nicht Kabelfernsehen ersetzt.
Bisher Platz 1: Der Bundestrojaner
Platz 2: Windows-Vista-Update-Service
Benutzeravatar
just4fun
Mitstreiter
Mitstreiter
 
Beiträge: 263
Registriert: 17.01.2008 08:24
Wohnort: ???

Re: Nichteinhaltung der WiMAX Versorgungsverpflichtung?

Beitragvon essig » 11.02.2008 11:56

Telekom Austria begräbt Wimax-Pläne: in österreich kann man schön sehen wie es auch laufen kann. im jahr 2001vergibt man WLL lizenzen im 26 GHz band ohne auflagen zu erteilen und was ist passiert? richtig nichts, die frequenzen liegen bis heute brach. aus diesem fehler klug, hat man im oktober 2004 die vergabe der "wimax-lizenzen" an eine versorgungsverpflichtung (20 % der gemeinden bis ende 2007) gebunden und bei nichteinhaltung strafen in aussicht gestellt. dann 3,5 jahre später gibt man kurz vor schluss die lizenzen einfach wieder zurück um der strafe zu entgehen und alles ist gut. 150.000 euro investiert und damit die frequenzen über 3 jahre lang einer nutzung entzogen.
H E L F E N | I N H A L T

GETEILT.DE - WIE GEHT ES WEITER?
Benutzeravatar
essig
Mitstreiter
Mitstreiter
 
Beiträge: 7348
Registriert: 26.10.2005 08:00
Wohnort: 99869 Mühlberg

Re: Nichteinhaltung der WiMAX Versorgungsverpflichtung?

Beitragvon essig » 15.03.2008 17:16

das renomierte WIK (Wissenschaftliches Institut für Infrastruktur und Kommunikationsdienste) bezweifelt ob die frequenzinhaber ihre versorgungsverpflichtung erfüllen können.

WIK hat geschrieben:Ob diese allerdings groß genug ausfällt, um für alle Frequenzzuteilungsinhaber die für Ende 2009 gesetzte Versorgungsverpflichtung von 15% der Gemeinden zu erreichen, muss derzeit bezweifelt werden.


Quelle: Geschäftsmodelle und aktuelle Entwicklungen im Markt für Broadband Wireless Access-Dienste
H E L F E N | I N H A L T

GETEILT.DE - WIE GEHT ES WEITER?
Benutzeravatar
essig
Mitstreiter
Mitstreiter
 
Beiträge: 7348
Registriert: 26.10.2005 08:00
Wohnort: 99869 Mühlberg


Zurück zu Funk

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 9 Gäste