So, ich nehme mir mal den Moment Zeit, um den Nachfolgeroman zum Thema zu schreiben.
Es stehen 2 Bänder à 84 MHz zur Verfügung. Beide Bänder werden in Blöcke à 7 MHz unterteilt und dann wiederum zu Frequenzbändern (Lizenz-Pakete) gebündelt. Somit stehen 2 * 3 Frequenzpakete zur Verfügung, die (4 Pakete) 21 MHz (3 * 7 MHz) bzw. (2 Paket) 28 MHz (4 * 7 MHz) umfassen. Es geht also um insgesamt nur 6 Lizenzen, die zur Verfügung stehen, aber je nach Region verhökert werden. Die 21 MHz Pakete stehen überall zur Verfügung, die 28 MHz Pakete haben teilweise Überlappungen mit alten WLL-Lizenzen (die weiterhin Bestand haben) und stehen deshalb in einigen Regionen nicht zur Verfügung.
Das gesamte Land wird in 16 Regionen unterteilt. Die Zahl könnte zwar suggerieren, daß je Bundesland versteigert wird, aber dem ist nicht so. Für folgende Regionen können Lizenzen ersteigert werden:
1. Schleswig-Holstein / Hamburg
2. Bremen / Niedersachsen
3. Mecklenburg-Vorpommern
4. Nordrhein-Westfalen (West)
5. Nordrhein-Westfalen (Ost)
6. Hannover / Braunschweig
7. Sachsen-Anhalt
8. Berlin-Brandenburg
9. Saarland / Pfalz
10. Hessen / Rhein-Main
11. Thüringen
12. Sachsen
13. Baden-Würtemberg (Nord)
14. Bayern (Nord)
15. Baden-Würtemberg (Süd)
16. Bayern (Süd)
Wer auf (egal welche Frequenzpakete) mitbieten will, muß für jede Region, für die er ein Gebot platzieren will, vor der Auktion eine Kaution auf ein Treuhandkonto bei der BNetzA hinterlegen. Die Höhe der Kaution pro Region liegt zwischen 1,8 Mio EUR und 4,6 Mio EUR.
Will also ein Unternehmen auf Bayern (Süd) und Bayern (Nord) bieten, so muß zuerst eine Kaution von 8,2 Mio EUR hinterlegt werden. Die gesamte Republik ist für rund 42 Mio EUR zu haben (das ist natürlich nur die Höhe der Kaution, die vor der Auktion hinterlegt werden muß und noch nicht der Preis, der später für die Lizenzen selbst gezahlt werden muß). Die Kautionen entsprechen dem Doppelten des für die jeweilige Region erforderlichen Mindestgebots.
Die Hinterlegung der Kaution dient dem Zweck, die Ernsthaftigkeit des Teilnahmewillens an der Versteigerung nachzuweisen.
Böse ist, wer denkt, der Staat sackt das Geld einfach so ein und streicht die Zinsgewinne aus diesen Kautionszahlungen für sich ein... tse!
Das Versteigerungsverfahren ist bis ins Kleinste festgelegt und es hier zu erklären, erspare ich mir.
Ersteigert nun ein Unternehmen ein Frequenzpaket, so muß er 15% der Gemeinden bis 2009 und 25% der Gemeinden bis 2011 versorgt haben. Versorgung heißt, es muß dort eine Basisstation stehen, in deren Umkreis von 3 km eine Gemeinde liegt oder innerhalb von 3 km eine Grenze einer Gemeinde liegt. Sobald auch nur eine Gemeindegrenze 3 km dicht an die Basisstation reicht, gilt die Gemeinde als erschlossen (ob das Signal nun in der Gemeinde ankommt oder nicht ist dabei unerheblich - sie gilt dann als "erschlossene" Gemeinde - welcher Verwaltungsbeamte sich so eine Merkwürdigkeit ausgedacht hat...).
Versorung im Sinne der Frequenzvergabe muß übrigens auch nicht heißen, daß dort irgendein Anwender sitzen muß. Sobald eine Basisstation steht, gilt die Versorgung gegeben. Wenn das Unternehmen dann nun dort keinen Anwender haben will, interessiert es die BNetzA nicht, da sie davon ausgeht, daß der freie Wettbewerb das schon richten wird.
Wäre ich ein TK-Unternehmen, das die Frequenzen einfach nur für die Konkurrenz blockieren möchte, so würde ich hergehen, mir ein paar Lizenzen kaufen, irgendwo eine Basisstation in die Pampa stellen, in deren Umkreis von 3 km so viele Gemeindegrenzen wie nur möglich liegen und schon hätte ich 1) meine Versorgungspflicht erfüllt und 2) die böse Konkurrenz aus dieser Technologie ferngehalten. So schützt man seine Investitionen in kabelgebundene Netze und das aktuelle Vergabeverfahren macht diesen "Marktschutz" IMHO recht leicht.
BTW, die Frequenzen werden für "breitbandinge, drahtlose Netzwerke" vergeben. Aufgrund einer von der BNetzA festgestellten Vermischung der Technologien können die Frequenzen auch für andere Netze als nach WiMax-Standard genutzt werden. Da keine spezifische Technologie als Verwendungszweck für die Frequenzen vorgegeben wird, wäre es jetzt sogar theoretisch möglich, daß z.B. UMTS oder ähnliche "breitbandige drahtlose Netzzugänge" darüber gefahren werden. Das Stichwort hier ist ausdrücklich "Technologieneutralität".
Die Frequenzen werden befristet bis zum 31.12.2021 vergeben. Die Versteigerung wird am xx.xx.2006 eröffnet (da hat entweder jemand vergessen, ein Datum in die Veröffentlichung einzutragen oder das Datum wird erst später festgelegt).
Soweit eine kürzestmögliche Zusammenfassung der Fakten aus dem Vergabeverfahren. Insgesamt bleibt bei mir der Eindruck, daß
1) das gesamte Lizenzvergabeverfahren solange verschleppt wurde, bis sich die Technologie in der Fläche schon erledigt hat
2) die Einstiegsbedingungen soweit (so hoch) festgelegt wurden, damit sich nur einige wenige Unternehmen an diesem Kuchen bedienen und keine "echte Konkurrenz" durch flexible, kleinere Unternehmen aufkommt
3) die zur Verfügung gestellten Frequenzblöcke so klein gemacht wurden, daß die zu erwartenden WiMax Bandbreiten so gering sein werden, daß diese Technologie schnell wieder in der Versenkung verschwinden wird
4) die zu erwartenden Lizenzkosten so hoch sein werden, daß diese Technologie nicht zu einer attraktiven Preisgestaltung am Markt angeboten werden kann.
Ich bin bitter, bitter enttäuscht von diesem ganzen Verfahren und es zeigt genau, was ich lange Zeit schon befürchtet hatte: Es wird alles getan, daß diese Technologie bei uns im Land keinen Fuß fassen wird.