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Störhaftung Beseitigen Digitale Gesellschaft

BeitragVerfasst: 29.04.2013 15:08
von Dino75195
Störhaftung Beseitigen Aktion von Digitale Gesellschaft
https://digitalegesellschaft.de/portfol ... beseitigen

Ich bin auch immer wieder erstaunt, warum es viele andere Länder schaffen offene WLANs zu haben.
In Deutschland gibt es keine offenen WLANs wegen der Störhaftung...


Wenn man sich mal die Map von Fon anschaut
http://www.fon.com/de

England und Frankreich sind jede Menge Hot Spots...
Naja mal schauen, die Telekom möchte ja auch die WLAN Router als Hotspots umrüsten.


Gruß Robert

Re: Störhaftung Beseitigen Digitale Gesellschaft

BeitragVerfasst: 06.06.2013 15:20
von Dino75195
CDU und FDP für Störerhaftung offener WLANs
http://www.golem.de/news/bundestag-cdu- ... 99662.html


Und schon wieder hat die FDP zusammen mit der CDU das zur Verfügung stellen offener WLAN verhindert.
Die Störerhaftung bleibt für WLAN Betreiber also weiterhin ein Problem.

Einge Freifunknetzwerke bauen darum VPN Verbindungen ins Ausland auf, um keine Probleme mit der Störhaftung zu bekommen.

Meiner Meinung nach sind das sehr altmodisch Gesetze in Deutschland.
Teil man seinen Anschluss mit einem Nachbarn oder man hat als Hotel, Gaststätte ein offenen WLAN hat man ein hohes wirtschaftliches Risiko...

Wie immer gilt, Politisch ist im Moment keine Lösung gewollt.
Sehr schade!

Gruß Robert

Re: Störhaftung Beseitigen Digitale Gesellschaft

BeitragVerfasst: 06.06.2013 15:59
von grapevine
Die uneinheitliche Rechtsprechung ist wirklich ein Problem. Es gibt durch geschickte Nutzung der Rechtslage ein kleines Schlupfloch:

1. Diensteanbieter ("Provider") im Sinne des TMG haften gemäß § 8 nicht als Störer.
2. Sie müssen (aktuell) auch keine Daten über die IP-Adressen ihrer Kunden speichern. In manchen Fällen dürfen sie das auch nicht.
3. Diensteanbieter sind gegenüber Rechteinhabern und anderen ggf. zur Auskunft verpflichtet.
4. Daten, die nicht vorhanden sind, müssen auch nicht beauskunftet werden. Da es sich im wesentlichen um zivilrechtliche Angelegenheiten handelt, muss der Rechteinhaber im Zweifel und auf eigene Kosten schauen, wo er bleibt.

Wer also weiß, dass sein Upstream-Provider keine Daten über vergangene Nutzung speichert, für den ist das Risiko eines offenen WLAN vor der eigenen Haustür überschaubar. Rechteinhaber brauchen nämlich auch ihre Zeit, um herauszufinden, wen sie in Haftung nehmen können. Klappt aber nur in dieser Konstellation und ist kein Allheilmittel.

Der Vollständigkeit wegen: Eine Rechtsverletzung bleibt auch dann eine Rechtsverletzung, wenn der Geschädigte dagegen keine Mittel hat.

Koalitionsgespräche zwischen CDU/CSU und SPD

BeitragVerfasst: 05.11.2013 10:29
von Dino75195
Hallo zusammen,

auch das Thema Störhaftung wird bei den Koalitionsgespräche zwischen CDU/CSU und SPD besprochen.

Nachlesen kann man das auf folgenden Online Seiten:

Große Koalition will Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber abmildern
http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 39695.html

Große Koalition will WLAN-Störerhaftung kippen
http://winfuture.de/news,78676.html

Auch unser Bündnispartner Digitale Gesellschaft wird genau hinschauen, wie sich das Thema
BESEITIGUNG DER STÖRERHAFTUNG entwickelt.


Ich persönlich hab da noch keine Hoffnung, dass die Störhaftung abgeschafft wird.
Vermutlich wird es wieder keine ganze Abschaffung geben,
und somit wird weiterhin eine Unsicherheit bei den Nutzer vorhanden sein.

Dadurch wird Deutschland weiterhin viel weniger offene WLAN haben als andere Länder. :oops:

Gruß Robert