Tenor:
Der Kommissionsbeschluss enthält die technischen Vorschriften, die das Nebeneinanderbestehen von GSM-Diensten (2G-Mobiltelefonie), 3G-Systemen, die zusätzlich zu üblichen Telefondiensten mobiles Internet bieten (UMTS), und 4G-Mobilfunktechnologie mit Hochgeschwindigkeits-Breitbanddiensten (LTE und WiMAX), mit denen größere Datenmengen verarbeitet und übertragen werden können), in den Frequenzbändern 900 MHz und 1800 MHz regeln. In der geänderten GSM-Richtlinie über die Nutzung von Funkfrequenzen für Mobilfunkdienste ist eine solche Koexistenz vorgesehen.
Dies ist bis ende 2011 in nationales Recht umzusetzen.
Cheers, Tjobbe