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Faventia gibt's nicht mehr!!! Achtung!!!

BeitragVerfasst: 02.01.2008 11:51
von hylli
Hi Leutz,

bin mal wieder kurz hier unterwegs und wollte mitteilen, dass es wohl die 5-Stunden-Flatrate von Faventia nicht mehr gibt.

Alle die diese Flatrate bis jetzt nutzten, um wenigstens ein paar Stunden pro Monat kostenlos surfen zu können, sollten keine Einwahl mehr darüber tätigen, denn das könnte gegebenenfalls teuer werden.

Mittlerweile werden fast alle Faventia-Seiten auf http://www.sugar-telecom.de umgeleitet.

Deren "neue" Tarife sind gelinde gesagt eine Frechheit, auch die grandiose Darstellung der AGBs kann als solche bezeichnet werden!

Siehe:
http://www.sugar-telecom.de/3.html
http://www.sugar-telecom.de/6.html

Allen hier wünsche ich ein hoffentlich gutes Neues Jahr 2008 vor allem im Hinblick auf DSL!!!

Hylli

BeitragVerfasst: 02.01.2008 12:00
von essig
und wer ist geschäftführer der SUGAR TELECOM GMBH? wie soll es anders sein Markus Beforth... ebenfalls geschäftführer der COMUNDO Internet GmbH und der envito GmbH... so schließt sich der kreis...

siehe http://www.geteilt.de/phpBB2/viewtopic.php?t=4259

sind agb in schriftgröße 6 überhaupt wirksam? schließlich gibt es keinen einzigen grund auf absätze zu verzichten und einen solch kleinen schriftgrad zu verwenden es sei denn man möchte nicht, dass es jemand lesen kann.

BeitragVerfasst: 02.01.2008 15:04
von Alb-Maulwurf
gibt es denn bestimmungen, wie groß die schrift einer agb maximal sein muss?

BeitragVerfasst: 02.01.2008 19:40
von Thomas Lesen
In Deutschland ist alles geregelt ;)

Nein im Ernst, es muss ohne Hilfsmittel (z.B. Lupe) erkennbar sein

Urteil zwar etwas älter, s. hier http://www.ra-kotz.de/kleine_agbs.htm
Laut Wikipedia ist es jetzt im BGB zu finden allerdings konnte ich da jetzt nicht so wirklich was raus lesen.

Gruß Thomas

BeitragVerfasst: 03.01.2008 09:48
von Alb-Maulwurf
Nungut, aber jetzt nehmen wir mal an, ich als (ehemaliger) sehbehinderter kann eine agb in der schriftgröße, wo normal-sehende alles lesen können, nicht lesen. Fällt das dann schon nicht mehr unter die Bestimmung? und außerdem, was ist "lesbar"? Wenn ich genau 100% Sehkraft hab und die AGB noch aus einer Entfernung von 30cm lesen kann?

BeitragVerfasst: 03.01.2008 11:12
von essig
sollte es zu juristischen auseinandersetzungen kommen und der anbieter dabei auf seine agb verweisen dann bekommt er vermutlich selbige vom richter um die ohren gehauen. sowas habe ich wirklich noch nie gesehen, keine absätze und bedingt durch den kleinen schriftgrad unvollständige buchstaben. als nächstes verzichtet man dann auch noch auf leerzeichen. sicher nur eine frage der zeit bis der anbieter dies korrigiert hat.

die hotline ist mit 2,99 euro pro minute auch nicht wirklich günstig.

BeitragVerfasst: 03.01.2008 17:55
von Thomas Lesen
Das ist ja echt.. aua da kriegt man ja Augenkrebs von! ;) Nein also ich denke auch mal das die Richter denen das um die Ohren hauen würden... würd ja vllt. mal gut gut tun bei den Tarifen

BeitragVerfasst: 03.01.2008 18:00
von essig
liest hier jemand mit? den agb wurden nun plötzlich absätze spendiert... dann bringt man die schriftgröße sicher auch noch in einen lesbaren zustand ;)

BeitragVerfasst: 04.01.2008 20:07
von hylli
Auch die Tarife von NGI wurden ohne Ankündigung zum 01.01.08 an Sugar-Telecom übertragen!

http://www.telespiegel.de/ibc/ngi.php

Hylli