PR110 hat geschrieben:nun, wenn die zeitliche Beschränkung wirklich so in den AGB steht
in den
Allgemeine Geschäftsbedingungen Arcor Call-by-Call, Arcor Internet-by-Call, Arcor Internet-by-Call flatrate, Arcor-Auskunftsdienst (AGB by Call) steht nur:
Arcor hat geschrieben:Bei dem Tarif „Arcor Internet by Call flatrate“ kommt das Vertragsverhältnis mit der sich an die Buchung des Tarifs durch Online-Registrierung über eine spezielle Einwahlgasse anschließenden Bestätigung seitens Arcor zustande. Es bezieht sich nur auf die ausgehende Rufnummer (MSN) des Kunden, mit der sich der Kunde registriert hat und endet automatisch mit Ablauf des jeweiligen Kalendermonats (Monatsletzten des Registrierungsmonats).
da steht natürlich nicht, dass alle die die flat (24h) ansatzweise wie eine flat (3-5h) nutzen von folgeverträgen ausgeschlossen werden. für den bestehenden vertrag, also den aktuellen kalendermonat, ist arcor rechtlich auf der sicheren seite und erfüllt seinen teil ja voll und ganz. in diesem vertragsmonat kann man die flat ja tatsächlich uneingeschränkt nutzen wird dann aber mit sehr hoher wahrscheinlichkeit auf alle zeiten von einer weiteren nutzung ausgeschlossen.
die frage ist also eher ob man nutzer die weder gegen geltendes recht, noch gegen die agb, noch gegen anderen vertragsbestimmungen verstoßen so ohne weiteres diskriminieren darf nur weil sie unwirtschaftlich sind. das schlimmste was diese nutzer getan haben ist 100% der beworbenen leistung zu 25% zu nutzen. natürlich kann man in einer mischkalkulation mit powerusern (wenn man bei schmalband von solchen reden kann) nicht zu diesem preis anbieten aber dann muss man am preis was ändern oder das produkt anstatt flatrate anders nennen (arcor 100 stunden) aber nicht einfach solange nutzer aussortieren wie faules obst bis die kalkulation aufgeht.
na wie auch immer. rechtlich kann man da sicher wenig machen aber vielleicht findet sich ja trotzdem jemand der zeit und lust hat im namen von geteilt.de nen paar schreiben in richtung arcor, bnetza, bundeskartellamt, wettbewerbshüter, verbraucherzentralen absetzt und stellungnahmen einfordert.
ein anderer aspekt ist die tatsache, dass:
Mit Urteil III ZR 40/06 vom Oktober 2006 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Internetprovider bei volumenunabhängigen Flatrate-Tarifen keine rechtliche Grundlage zur Speicherung sämtlicher Verbindungsdaten, also auch der IP, haben.
da könnte man klären in wie weit das bei arcor trotzdem passiert (msn, onlinezeit, ip). wenn arcor diese sachen nicht oder zumindest nicht dauerhaft speicher darf dann müsste man zumindest im nächsten monat die flatrate wieder nutzen dürfen.
weiterhin ist die begründung arcors "weit überdurchschnittliche Flatrate-Nutzung" im zusammenhang mit einer flatrate höchst fragwürdig. gibt unzählige urteile zu diesem thema zu gunsten der nutzer (z.b. AZ 811 A C 373/06 und AZ 12 O 265/06 und und und).
vielleicht findet sich unter den 2300 mitgliedern ja einer der zeit hat eine kleine klärende anfrage zu schreiben.