M0rGu3 hat geschrieben:Eigentlich garnix, weil das physischen Gegebenheiten unterliegt und auch vom Netz/Anbieter abhängig ist. Habe aber irgendwo mal gelesen, dass min. 30 kbit/s da sein müssen. Weiß aber nicht mehr wo und auch nicht, ob es richtig ist.
Müsste eigentlich im TKG stehen, wenn dort nichts steht, dann gibt es auch nichts.
Ja und nein. Rechtlich gesehen (nach TKG) kann prinzipiell jeder Anbieter seinen Anschluss so dimensionieren wie er will; er kann auch Datenübertragungen vollständig unterbinden, auch wenn sie physikalisch möglich wären. Der TK-Markt ist liberalisiert, also kann erstmal jeder machen was er will.
Ein Sonderfall ist die Telekom, da sie als marktbeherrschender Anbieter zum Universaldienst verpflichtet ist. Nach TKG gehört hierzu ein Zugang zum öffentlichen Telefonnetz, der eine Datenfernübertragung ermöglicht. Dafür muss nach §78 eine "bestimmte Qualität" (-> Mindestqualität) festgelegt werden.
Hat die Bundesnetzagentur nur noch nicht gemacht.
In anderen Ländern gibt es das.
Historisch gesehen haben sich die Modemstandards (ITU-T Recommendations V-Reihe) übrigens nicht in Absprache mit den Netzbetreibern/Telefonnetzbetreibern entwickelt. Man hat sich einfach auf einen bestehenden Dienst (Telefondienst) aufgesetzt und dessen Übertragungskanäle genutzt, ohne dass eine Absprache erfolgt ist. Deswegen gibt es auch keine Mindestdatenrate beim analogen Anschluss. Der wurde für die Sprachübertragung optimiert. Deswegen gibt es ja die Probleme mit den V.90-Modems aufgrund zusammenbrechender Synchronisation der Modempaare. Häufig fällt das Modempaar dann auf V.34 zurück. (oder noch schlimmer)