es war und ist ja auch gar nicht ganz klar ob die "information" über die standorte der hauptverteiler überhaupt geistiges eigentum der telekom sein kann. man könnte standorte von bahnhöfen, poststellen, kreuzungen, hauptverteilern usw. auch als allgemeingut bezeichnen und wenn derartige informationen öffentlich zugänglich sind dann müsste man diese doch uneingeschränkt nutzten dürfen oder? obendrein ziehen wir keinerlei kommerziellen nutzen aus der veröffentlichung also was soll die flapsige ablehnung ohne erklärung und begündung seitens der telekom?
warten wir mal ab, vielleicht bekommst du ja noch eine antwort. wenn du willst kannst du den schriftverkehr auch unter SCHREIBEN veröffentlichen.