Rechtliche Frage: Ausbauvergabe

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Re: Rechtliche Frage: Ausbauvergabe

Beitragvon Alb-Maulwurf » 29.05.2009 11:34

1.)
Beatmax hat geschrieben:Für den Zuschuss sollen Gelder aus dem Konjunkturpaket 2 verwendet werden. Wie sieht es da aus, muss eine technologieneutrale Ausschreibung wirklich erfolgen?

Ich habe zwar noch nicht ganz von allen Ländern die Förderprogramme gelesen, aber alle die ich bisher zu Gesicht bekommen habe, machen ganz eindeutig klar, dass eine Förderung nur erfolgen kann, wenn fristgerecht eine öffentliche Ausschreibung erfolgt. (So weit ich weiß sind das glaube ich 1 oder 2 Monate, bin mir da aber grade nicht mehr ganz sicher - müsste ich nachschauen)
Also eindeutig klar -> keine Ausschreibung -> keine Förderung

2.)
Wie ist es möglich, dass die Telekom den Auftrag bekommt, wenn sie doch mehr Fördermittel benötigt als ein Funk-Anbieter?
Hier kommt wider Erwarten tatsächlich Vernunft zum Tragen. Die Projekte von MVox und Co sind zum Größten Teil darauf ausgelegt, dass der Endkunde über die meist "sündhäft teure" Hardware, die trotz hohen Kosten oft nur geliehen wird indirekt die Ausbaukosten übernimmt. Daher haben diese Anbieter natürlich tatsächlich geringe Forderungen bezüglich Unterstützung. Allerdings habe ich tatsächlich bisher nur eine Ausschreibung erlebt, bei der ein Funkanbieter die Hand gehoben hat und mitmachen wollte. Ansonsten scheinen sich die Funkanbieter nicht um diese Föderprogramme zu kümmern.
In dem einen Fall den ich mitbekommen habe, hat das Land BW (einschließlich der betroffenen Kommune) tatsächlich erkannt, dass es langfristig gesehen günstiger ist, den Auftrag an die Telekom zu übergeben. Das ist statistische Vernunft ;) Es geht hier nicht darum, welche Bandbreite die Kunden nacher haben, sondern man scheint tatsächlich zu bemerken, dass es auf einige Jahre gesehen sogar günstiger ist. Im Endeffekt muss eine öffentliche Ausschreibung erfolgen, aber die Entscheidung liegt in gewisser Weise beim Land.

3.)
dachscher hat geschrieben:ich weiss zwar nicht, wie es in den anderen Bundesländern aussieht, aber hier ist die Höhe der Zuwendung für ein Einzelvorhaben auf 200.000 € beschränkt.

Das scheint wohl weit verbreitet zu sein... ABER:
Die 200.000€ sind eine Grenze die ohne Eigeninitiative der Kommune gar nicht erreicht werden kann.
Von EU-Seite gibt es die Auflage, dass Unternehmen nur bis 75.000€ gefördert werden dürfen - alles darüber fällt unter Wettbewerbsverfälschung. Diese Vorhaben, die die 75.000€ Grenze nicht überschreiten nennt man, wenn ich mich recht entsinne "De-Minimis-Vorhaben".
Die 75.000€ Grenze kann also nur überschritten werden, wenn die Kommune selbst den Faden in die Hand nimmt und tätig wird (beispielsweise durch das Verlegen von Leerrohren oder GF). Denn wenn die Kommune Fördergelder beantragt für ein Konzept, das vorsieht, dass die Gelder an die Telekom (oder sonstwen) weiterfließen, dann ist das Förderung von Unternehmen.
Die einzige Chance an die 200.000€ zu kommen ist also, wenn die Kommune am Besten selbst GF verlegt (mit den Fördergeldern) und dieses Netz danach an einen Provider vermietet. In diesem Fall muss auch keine öffentliche Ausschreibung bei den Providern erfolgen, sondern die Kommune muss eine Ausschreibung machen, die sich an Tiefbaufirmen richtet, die wiederum für die Kommune GF verlegen, welches die Kommune dann weitervermietet an einen Provider ihrer Wahl (oder an mehrere). ;)
Bedenken muss man allerdings, dass die Förderprogramme bisher 40-50% Eigenanteil vorsehen. Heißt also:
Wenn die Kommune die 200.000€ abkassieren will, muss sie im worst-case selbst nochmals 200.000€ beisteuern - das können die meisten Kommunen eh nicht tragen.


So ;) Ich hoffe ich habe jetzt keine Falschmeldungen verarbeitet und das soweit plausibel erklärt.
Kann sehr interessant sein, so ein Förderprogramm ;)

Aber nicht nur hier bei uns ist die Verwirrung groß - auch bei den Kommunen - wohl einer der Hauptgründe, warum die Länder auf ihren Fördergeldern sitzen bleiben.
Schließlich verlangt die Telekom in den meisten Fällem mehr als 75.000€ - also über De-Minimis-Niveau.

Wo bei mir allerdings die Verwirrung anfängt:
Beispiel: Die Telekom möchte um 80.000€ gefördert werden.
Die Kommune muss (wenn sie Fördergelder möchte) selbst bis 40.000€ übernehmen.
Bleiben also 40.000€ aus dem Fördertopf.
Casus Knackus: Werden die 40.000€ nun bewilligt, da aus dem Födertopf weniger als 75.000€ entnommen werden, oder fällt das schon unter die EU-Auflage, weil die Telekom im Endeffekt mit mehr als 75.000€ gefödert wird? ;)

Interessante Sache... glaube ich muss mal wieder ausführlich googlen - die Frage kam erst grade ;)

Gruß :)
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Re: Rechtliche Frage: Ausbauvergabe

Beitragvon Betamax » 29.05.2009 13:39

Ein Funk-Anbieter wäre in unserem Fall sowieso Blödsinn, hier gibt es schon 2 WLAN-Anbieter sowie alle 4 Netzbetreiber bieten UMTS an (wenn auch manchmal nur mit Aussenantenne, doch das ist bei WLAN ja auch so). Doch wer jahrelang über störanfälliges Funk surft, der sehnt sich nach einer gescheiten Lösung. Und da geht nichts über einen richtigen Glasfaserausbau.

Meine Grundfrage wurde aber immernoch nicht beantwortet: Gelten die Richtlinen zur Breitbandförderung überhaupt für Mittel aus dem Konjunkturpaket 2? Das sie für gesonderte Mittel, also Breitbandförderung der EU/Bund/Land gelten weis ich selbst...
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Re: Rechtliche Frage: Ausbauvergabe

Beitragvon Alb-Maulwurf » 29.05.2009 20:09

Sorry, da hab ich dich falsch verstanden...
Das KP2 steht da völlig abseits davon. Dort wurden den Kommunen direkt Mittel zugesprochen, die von der Kommune "verwendet werden können wie sie will". Da steckt ja das Problem, dass das Geld eher den Milchbauern zufloss als dem Breitbandausbau ;)
Man braucht eine öffentliche Ausschreibung wenn es um den Fördertopf der Länder geht. Beim KP2 ist das alles ganz anders, da es kein Förderprojekt ist, bei dem sich die Kommunen bewerben müssen, sondern im Prinzip eine Einmalzahlung, die je nach Größe der Kommune, ... an die Kommune fließt.
Soweit ich weiß gibt es da keine Auflage, dass die Kommune eine öffentliche Ausschreibung machen muss, wenn sie sich dafür entscheidet die Gelder die sie bekommt in den Breitbandausbau zu stecken.

Gruß
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Re: Rechtliche Frage: Ausbauvergabe

Beitragvon Viro » 01.06.2009 18:03

Soweit ich weiß gibt es da keine Auflage, dass die Kommune eine öffentliche Ausschreibung machen muss, wenn sie sich dafür entscheidet die Gelder die sie bekommt in den Breitbandausbau zu stecken.

Stimmt. Nur die üblichen Angebote müssen eingeholt werden. Von diesen wird dann eines ausgewählt. Die Auswahl müsste bei Prüfung stichhaltig belegbar sein. Das ist also so das Standartverfahren, wie auch mit den anderen Mitteln umgegangen wird.
Übrigens kann die Kommune auch nicht einfach so die Telekom beauftragen (selbst wenn es eigenes Geld ist). Auch hier müssen Angebote eingeholt werden (meistens 3). Zwar keine öffentliche Ausschreibung, aber Angebote, die vom Gemeinderat oder wie es in der jeweiligen Kommune heisst, abgesegnt werden müssen. Bei Prüfung muss die Wahl stichhaltig belegbar sein. Natürlich passen die Kommunen die Anforderungen an die Angebote so an, dass am Ende der Anbieter genommen wird, den sie haben wollen.
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Re: Rechtliche Frage: Ausbauvergabe

Beitragvon Betamax » 03.06.2009 16:56

Ich danke euch, das beantwortet meine Frage :)

Gruß
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Re: Rechtliche Frage: Ausbauvergabe

Beitragvon Tybalt » 03.06.2009 18:45

Wäre es eigentlich möglich in die Auschreibung Kriterien reinzuschreiben, so daß Funkanbieter von vorneweg auscheiden, z.B. Forderungen wie Ping unter 100ms oder eine relativ hoch angesetzte Mindestbandbreite? Weiß das jemand?

Grüße
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Re: Rechtliche Frage: Ausbauvergabe

Beitragvon Alb-Maulwurf » 03.06.2009 20:17

soweit ich weiß legen die richtlinien fest, dass 1Mbit geknackt werden muss - pingzeiten werden glaube ich gar nicht erwähnt... klingt komisch, is aber so ;)
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Re: Rechtliche Frage: Ausbauvergabe

Beitragvon essig » 03.06.2009 23:14

Viro hat geschrieben:Nur die üblichen Angebote müssen eingeholt werden. Von diesen wird dann eines ausgewählt. Die Auswahl müsste bei Prüfung stichhaltig belegbar sein. Das ist also so das Standartverfahren, wie auch mit den anderen Mitteln umgegangen wird. Übrigens kann die Kommune auch nicht einfach so die Telekom beauftragen (selbst wenn es eigenes Geld ist). Auch hier müssen Angebote eingeholt werden (meistens 3). Zwar keine öffentliche Ausschreibung, aber Angebote, die vom Gemeinderat oder wie es in der jeweiligen Kommune heisst, abgesegnt werden müssen. Bei Prüfung muss die Wahl stichhaltig belegbar sein. Natürlich passen die Kommunen die Anforderungen an die Angebote so an, dass am Ende der Anbieter genommen wird, den sie haben wollen.

das müsste man in den 300 gemeinden mit denen die telekom "kooperationen" geschlossen hat mal nachprüfen. sicher freut einen jede versorgte gemeinde aber trotzdem fragt man sich was da eigentlich passiert. man beschwört immer und immer wieder den wettbewerb und dann kommen in kürzester zeit hunderte "kooperationen" zwischen gemeinden und einem immer gleichen wettbewerber (und ehemaligen monopolisten) zustande wo sich die kommunen mit hunderttausenden euro steuermittel beteiligen müssen. das alles ohne ausschreibung? wurden zumindest angebote von kabelnetzbetreibern oder anderen unternehmen mit eigenem netz eingeholt?

hier mal ein muster KOOPERATIONSVERTRAG zum Ausbau der DSL-Infrastruktur
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Re: Rechtliche Frage: Ausbauvergabe

Beitragvon Viro » 12.06.2009 15:40

essig hat geschrieben:
Viro hat geschrieben:Nur die üblichen Angebote müssen eingeholt werden. Von diesen wird dann eines ausgewählt. Die Auswahl müsste bei Prüfung stichhaltig belegbar sein. Das ist also so das Standartverfahren, wie auch mit den anderen Mitteln umgegangen wird. Übrigens kann die Kommune auch nicht einfach so die Telekom beauftragen (selbst wenn es eigenes Geld ist). Auch hier müssen Angebote eingeholt werden (meistens 3). Zwar keine öffentliche Ausschreibung, aber Angebote, die vom Gemeinderat oder wie es in der jeweiligen Kommune heisst, abgesegnt werden müssen. Bei Prüfung muss die Wahl stichhaltig belegbar sein. Natürlich passen die Kommunen die Anforderungen an die Angebote so an, dass am Ende der Anbieter genommen wird, den sie haben wollen.

das müsste man in den 300 gemeinden mit denen die telekom "kooperationen" geschlossen hat mal nachprüfen. sicher freut einen jede versorgte gemeinde aber trotzdem fragt man sich was da eigentlich passiert. man beschwört immer und immer wieder den wettbewerb und dann kommen in kürzester zeit hunderte "kooperationen" zwischen gemeinden und einem immer gleichen wettbewerber (und ehemaligen monopolisten) zustande wo sich die kommunen mit hunderttausenden euro steuermittel beteiligen müssen. das alles ohne ausschreibung? wurden zumindest angebote von kabelnetzbetreibern oder anderen unternehmen mit eigenem netz eingeholt?

hier mal ein muster KOOPERATIONSVERTRAG zum Ausbau der DSL-Infrastruktur

Ich weiß, dass es schon sehr abenteuerlich klingt. Manchmal glaube ich auch nicht so ganz was ich alles höre. Selbst wenn es öffentliche Ausschreibungen gibt, passt man diese oft so an, dass am Ende der genommen werden kann, den man möchte. Zum Kabelanbieter: hier bei uns ist es häufig so, dass die Anbieter in den kleineren (<5000) orten keine Infrstruktur haben. Es kommt also tatsächlich nur das Telefonnetz als Übertragungweg zum Einsatz, da die Kabelnetzbetreiber durch Schaffung der eigenen Infrstruktur enorme Mehrausgaben haben. Vermutlich ist das auch der Grund, warum so schnell so viele Koop-Verträge mit der Telekom zu stande kommen.
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