Soul-blade hat geschrieben:Hmm VDSL wurde doch für die gemacht wo GF eben bis zum kunden ins haus geht oder habe ich da irgendwo was überlesen?
Nein, bei VDSL geht die Glasfaserleitung nur bis zum Verteiler. DSL ist eigentlich immer "Kupferbasierend". Das DSLAM stellt dabei den übergang zwischen Technik x (das kann übrigens auch Kupfer sein
) und der Leitung.
Für VDSL wird die an jeder Ecke so ein netter verzweiger hingesetzt. Bis dahin geht das Glasfaser Kabel. Ein VDSLAM ist also eigentlich nichts anderes als ein DSLAM nur halt viel schneller und hat größere Reichweiten bei ADSL(2+).
Die Glasfaserleitungen an den Endkunden sind für die alternativen Anbieter leider noch uninteressant. Müßten sie da doch erst Hardware bereit stellen die Glasfaser in ein Telefonsignal umsetzt und für DSL eigene Hardware aufstellen, ebenso muss das "Gegenstück" auf seiten der Vermittlungsstelle stehen.
Bei dem Verfahren ging es hauptsächlich um Großkunden. Diese werden wie oben schon beschrieben darüber mit sehr großen Bandbreiten versorgt. Man stelle sich mal eine Firma mit mehr als 5000 Mitarbeitern vor, da reichen oft Bandbreiten im 100 MBit bereich nicht mehr aus, vor allem nicht wenn darüber noch VPN mit Außenstellen und sonstige Sachen abgewickelt werden. Die Bandbreite wird natürlich intern "verteilt" man kann also nicht mir mehren GB/s downloaden, selbst wenn es das Netz hergeben würde.
Wenn ein Anbieter wirklich interesse an diesen Kunden hat, soll er da eine eigene Leitung hin verlegen. Die Glasfasertechnik die nicht zu den privat Haushalten führt wurde ja damals verlegt weil die "Kunden" das so wollten und nicht weil Telefonfirma xyz das wollte.
Ich sehe hier das Urteil als gerecht an. Anbieter die die Firma unbedingt anbinden wollen weil Kunde x das so will sollen das auch selbst machen, nur die Leitung mitbenutzen um die Preise zu drücken ist recht unfair.
Beim normalen Netz ist das was anderes, hier ist man gezwungen gewesen das Netz aufzubauen um einen Telefonanschluss zu gewährleisten. Wenn man hier hingeht, und sagt Glasfaser darf mitbenutzt werden ist das ok. Der Bürger wollte ja nicht Glasfaser sondern einfach nur einen Telefonanschluss und wie das realisiert wird ist dann das Problem des "Anbieters" gewesen.
Also
Privatkunden => Öffnung ok, da nicht selbst ausgesucht
Geschäftskunden => Öffnunf nicht ok, da selbst ausgesucht und bestellt