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Fragen zur KVz TAL - Wie kommt man an eine TAL?

BeitragVerfasst: 03.11.2011 11:11
von rcrack2k
Servus Leute!

Hat jemand von euch hier Erfahrung darüber, wie man an eine KVz-TAL der Telekom Deutschland GmbH herankommt?

Ich möchte einen / mehrere KVz mit Outdoor-DSLAMs (VDSL-Switch) ausstatten. An unserer Gemeinde geht ein Glasfaserkabel vorbei und sogar in der Nähe befindet sich eine Glasfasermuffe. Alle Notwendigkeiten mit dem Carrierer - der die Glasfaser vermietet - wurden bereits getroffen. Wir haben sogar am anderem Ende der Glasfaser die Möglichkeit, einen IP-Upstream und eigene IP-Adressen zu erhalten.

Nun jedoch das, womit ich bisher noch nichts zu tun hatte:
Wie kommt man an die TAL der Telekom Deutschland GmbH? Was muss erfüllt sein? Also gibt es bei T-Com eine Mindestabnahmemenge oder einen Mindestumsatz den man generieren muss? Braucht man eine bestimmte Genehmigung, um die TALs bestellen zu dürfen? Meine Tätigkeit als Betreiber von Telekommunikationsnetzen für die Öffentlichkeit wurde bereits angemeldet und ich habe eine Betreiber-Nummer von der BNetzA erhalten.

Auf der Seite von WHOLESALE-PORTAL der Telekom habe ich auch entsprechende Aussagen gefunden, dass es möglich ist, die TALs zu erhalten, jedoch keinerlei Rahmenbedingungen.

Vielleicht kann sich jemand zu dieser Frage äußern / melden, der bereits selbst schon TAL der deutschen Telekom angemietet hat.

Re: Fragen zur KVz TAL - Wie kommt man an eine TAL?

BeitragVerfasst: 03.11.2011 14:16
von grapevine
Du brauchst drei Dinge:

1. Die nötige Infrastruktur, d.h. Geräte, in denen die TALs enden sollen und einen Standort dafür. Bei Kupfer-TALs sollte der Standort nicht zu weit vom KVz der Telekom entfernt sein.

2. Du brauchst einen Rahmenvertrag mit der Deutschen Telekom. In diesem Gefüge kannst Du dann KVz-Standorte anfragen. Du erhältst dann ein Angebot von der Telekom und kannst die Telekom damit beauftragen, die Telekom-Kabel und Deine Infrastruktur zusammenzuschalten.

3. Sobald das geklappt hat, kannst Du Haushalte, die über TAL mit Deiner Infrastruktur erreichbar sind, versorgen. Du kannst also neue Leitungen zu gewünschten Adressen schalten oder bestehende TALs im Rahmen einer Übernahme auf Deine Infrastruktur schalten lassen. Dafür zahlst Du dann die von der Bundesnetzagentur regulierte, monatliche TAL-Miete.

Re: Fragen zur KVz TAL - Wie kommt man an eine TAL?

BeitragVerfasst: 07.01.2012 19:45
von Winternightsky
Bitte beachte auch, dass Genehmigungen der BNetzA erforderlich sind, da du als Netzanbieter agierst. Ich empfehle dir dringendst bevor du überhaupt irgendwas machst dich mit denen in Bonn in Verbindung zu setzen und die nötigen Genehmigungen einzuholen.

Re: Fragen zur KVz TAL - Wie kommt man an eine TAL?

BeitragVerfasst: 18.01.2012 10:50
von rcrack2k
Ah super :)

Ich habe jetzt mich mal mit der Wholesale-Abteilung von Telekom zusammengesetzt, wir haben entsprechende Unterlagen unterzeichnet und nun auch einen Vertriebspartner bei T-Com erhalten. Nun scheint dem Ganzen nicht mehr soviel im Weg zu stehen. Leider müssen wir eine neue Trasse für die Glasfaser auf öffentlichem Grund verlegen und benötigen dazu noch die notwendigen Genehmigungen - hoffe dass das genau so einfach von statten geht, wie die Vereinbarung mit T-Com.

Danke für eure Antworten.

Re: Fragen zur KVz TAL - Wie kommt man an eine TAL?

BeitragVerfasst: 18.01.2012 21:06
von rezzler
rcrack2k hat geschrieben:Ich habe jetzt mich mal mit der Wholesale-Abteilung von Telekom zusammengesetzt, wir haben entsprechende Unterlagen unterzeichnet und nun auch einen Vertriebspartner bei T-Com erhalten. Nun scheint dem Ganzen nicht mehr soviel im Weg zu stehen. Leider müssen wir eine neue Trasse für die Glasfaser auf öffentlichem Grund verlegen und benötigen dazu noch die notwendigen Genehmigungen - hoffe dass das genau so einfach von statten geht, wie die Vereinbarung mit T-Com.


Kannst/darfst du da paar mehr Infos dazu geben? Einrichtungsgebühren? Zeiträume?

Halt uns auf dem laufenden, klingt danach, das da bei dir einiges voran geht.

Re: Fragen zur KVz TAL - Wie kommt man an eine TAL?

BeitragVerfasst: 23.01.2012 12:01
von rcrack2k
Kein Thema, werde ich machen, sobald mir nähere Daten vorliegen.
Zum Thema Preise: Preise für DuCA einmalig + monatlich

Zum Thema "Genehmigung zur Verlegung von Telekommunikationslinien auf öffentlichen Verkerhswegen":
Ich habe nun einen Antrag zur Übertragung des Wegerechts nach § 69 TKG an die Bundesnetzagentur gesendet. Zuvor hatte ich noch angefragt, ob es notwendig ist, solch einen Antrag zu verfassen, um Telekommunikationslinien auf öffentlichem Grund zu errichten und erhielt die Antwort:

Mit der von Ihnen vorgelegten Meldung nach § 6 Telekommunikationsgesetz (TKG) sind Sie einer Verpflichtung nachgekommen, die sich aus Ihrer Tätigkeit als Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes bzw. als gewerblichen Erbringer von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit ergibt...

... Die Verlegung neuer Telekommunikationslinien und die Änderung vorhandener Telekommunikationslinien bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Träger der Wegebaulast (§ 68 Abs. 3 Satz 1 TKG).
Diese Zustimmung ist für jede Baumaßnahme erforderlich.

Unabhängig hiervon kann ein Wegerecht (d.h. das Nutzungsrecht "Verkehrswege für die öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationslinien unentgeltlich zu benutzen, soweit dadurch nicht der Widmungszweck der Verkehrswege dauernd beschränkt wird") nach § 69 Abs. 1 TKG bei der Bundesnetzagentur beantragt werden. Die Übertragung diese Wegerechts an einen Inhaber erfolgt pauschal für ein Gebiet. Eine Verpflichtung zur Beantragung hierzu besteht nicht.

Ist ein Unternehmen Inhaber eines Wegerechts nach § 68 Abs. 1 TKG, so kann der beim Wegebaulastträger beantragte Zustimmungsbescheid grundsätzlich nicht abgelehnt werden. Auch darf der Wegebaulastträger in diesem Fall keine Nutzungsgebühr für die Trasse erheben. Insoweit kann ein übertragenes Wegerechts nach § 68 Abs. 1 TKG hierzu hilfreich sein. Die Übertragung eines Wegerechts nach § 68 Abs. 1 TKG entbindet nicht von der Notwendigkeit des Zustimmungsbescheides für die Einzelbaumaßnahme.


Sprich, man darf auch ohne Wegerecht ein Leerrohr auf öffentlichem Boden verlegen, jedoch ist man dann davon nicht freigestellt, dass dies unentgeltlich zu erfolgen hat und man kann sogar eine Ablehnung durch die Gemeinde erfahren. Durch Antrag auf Zuteilung eines Wegerechts nach § 69 Abs. 1 TKG durch den Bund, kann die Gemeinde nichts dagegen machen und dafür auch nicht einmal Entgelt berechnen.

Ich habe dennoch den Antrag auf Übertragung des Wegerechts nach § 69 Abs. 1 TKG gestellt und hoffe, dass dieser von der Bundesnetzagentur genehmigt wird.