Die Abgeordnete Annekathrin Giegengack hat zwei Anfragen (Drucksache 5/1151 und Drucksache 5/1152) gestellt. Die Frist zur Beantwortung läuft bis zum 22.02.2010.
Die Fragen im einzelnen:
1. Hat die Staatsregierung Informationen, welche Kommunen im Erzgebirgslandkreis einen Förderantrag zum Ausbau des Breitbandnetzes gestellt haben?
2. Hat die Staatsregierung Kenntnis, welche Projekte für die Versorgung mit Breitbandinternet in den antragstellenden Kommunen konkret geplant sind?
3. Wie hoch ist das Finanzvolumen der Anträge aus erzgebirgischen Kommunen in der Summe zu beziffern?
4. Welche Kommunen aus dem Erzgebirgslandkreis haben bereits eine Bedarfsanalyse vorgenommen?
5. Wie wird die Breitbandversorgung im Erzgebirgslandkreis von der Landesregierung prozentual eingeschätzt? Wie ist der aktuelle Stand der Versorgung?
1. Hat die Staatsregierung Kenntnis, in welcher zeitlichen Reihenfolge die Gemeinden mit Breitbandkabel ausgestattet werden?
2. Welche Gemeinden des Erzgebirgslandkreises werden durch Richtfunkanbieter versorgt?
3. Erwägt die Staatsregierung künftig, die Versorgung mit Breitbandinternet als Universaldienstleistung einzustufen?
Gruß