"Antennengemeinschaften droht das Aus"

"Antennengemeinschaften droht das Aus"

Beitragvon satzing » 15.03.2011 07:07

Fällt damit eine Breitband-Internet Lösung weg??? Es würde damit schon einige Ort treffen, wo es die einzige Möglichkeit ist, breitbandig online zu gehen.
Vor allem ist das Thema Internet im Beitrag noch nicht mal aufgegriffen worden, obwohl es meiner Meinung nach genau mit reingehört!

Gema fordert rückwirkend Lizenzgebühren ein

Arnsfeld. Es brodelt im Erzgebirge. Der Schuldige dafür ist auch bereits gefunden - die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, kurz Gema. Sie fordert von Antennengemeinschaften mit mehr als 75Mitgliedern Lizenzgebühren für die "Weitersendung von Rundfunkprogrammen". Und die rückwirkend zum 1.Januar 1997.

"Das ist für uns der Todesstoß", erklärte Günter Reuter von der Arnsfelder Antennengemeinschaft. Sie müsste anhand der Gema-Berechnungsformel für ihre zirka 450 Mitglieder allein etwa 11.500 Euro berappen, rechnete Reuter auf einer am Donnerstagabend eilig einberufenen Krisensitzung vor. An dieser nahmen Vertreter zahlreicher erzgebirgischer Antennengemeinschaften von Schwarzenberg über Drebach bis Jöhstadt sowie aus dem mittelsächsischen Eppendorf teil.


Quelle: Freie Presse Annaberger Zeitung / http://www.freiepresse.de/LOKALES/ERZGEBIRGE/ANNABERG/Antennengemeinschaften-droht-das-Aus-artikel7611358.php
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Re: "Antennengemeinschaften droht das Aus"

Beitragvon bkt » 15.03.2011 08:57

Das ist auch in Thüringen ein großes Problem.
Die Thüringer Landesmedienanstalt befürchtet, das dadurch der Großteil dieser Anbieter in die Insolvenz getrieben werden.

Der Schuldige ist allerdings nicht die GEMA, wie in oben angeführtem Artikel behauptet.
Dieses Problem ist großteils selbstverschuldet, da man sich schlicht und ergreifend nicht um die rechtliche Situation gekümmert hat.
Mit der Wiedervereinigung hat sich der Rechtsrahmen grundlegend verändert. Antennengemeinschaften sind danach nicht mehr "nur technische Verteilanlagen", sondern sie vergrößern das Einzugsgebiet für die ausgestrahlte Sendung und sind damit im Sinne des Gesetzes selbst Veranstalter und somit GEMA-zahlungspflichtig.
https://www.gema.de/fileadmin/user_uplo ... reiber.pdf

Das oberste Berliner Gericht hat nun in zweiter und abschließender Instanz das Urteil des Landgerichts Berlin aus dem Jahr 2008 bestätigt und die Klage abgewiesen. Damit ist die Vergütungspflicht der Kabelnetzbetreiber grundsätzlich zu Gunsten der VG Media und der privaten TV- und Hörfunk-Industrie geklärt.

Das Kammergericht stellte fest, dass Kabelnetzbetreiber verpflichtet sind, sich die erforderlichen Nutzungsrechte von der VG Media vertraglich einräumen zu lassen. Das Gericht kam zum Ergebnis, dass die VG Media zu Recht eine Vergütung für die Weitersendung durch Kabelnetzbetreiber fordert. Es seien die Sender, die dem Kabelnetzbetreiber eine Leistung erbringen und nicht umgekehrt.

Die Grundentscheidung des Gesetzgebers, die Kabelweitersendung als urheberrechtlich relevante Nutzungshandlung einzustufen, lasse für eine andere Auslegung keinen Raum, so die Richter des Kammergerichtes Berlin in der Urteilsbegründung. Auch der Tarif der VG Media ist nach der Entscheidung der Richter angemessen.


Dies haben viele Antennengemeinschaften/-vereine schlicht nicht zur Kenntnis genommen oder ignoriert.
Das holt sie jetzt wieder ein ... :-(

Dazu noch eine Passage, die die Kleineren vielleicht rettet ...
Referentenentwurf des BMJ v. 27.9.2004 hat geschrieben:Auch die Vorschläge, die Reichweite des Kabelweitersenderechts zu konkretisieren, greift der Entwurf nicht auf. Der Begriff „öffentlich“ ist weder auf internationaler noch auf Gemeinschaftsebene definiert. Der deutsche Gesetzgeber hatte bei Umsetzung der Satelliten- und Kabelrichtlinie von einer Konkretisierung für den Bereich der Gemeinschaftsantennenanlagen abgesehen. Auf der Basis der damaligen Begründung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (BT-Drs. 13/9856) hat sich in der Praxis eine Grenze von 75 Wohnungseinheiten etabliert. Eine Festlegung durch den Gesetzgeber erscheint angesichts dieser geübten Praxis nicht erforderlich. Aus demselben Grund wird von einer Regelung zu Fragen der Weitersendung auf den Netzebenen 3 und 4 abgesehen. Die derzeitige Vertragsgestaltung schließt eine kumulative Belastung beider Netzebenen aus. Einer gesetzliche Festschreibung des Grundsatzes, dass die bloße Bereitstellung der Einrichtungen, die eine Wiedergabe ermöglichen oder bewirken, selbst keine Wiedergabe darstellt, bedarf es ebenfalls nicht.

Der blaue Teil dagegen ist völlig Praxisfremd - typischer Juristenentwurf eben. Genau das wäre der entscheidende Passus für Hauskabelanlagen, Hotels oder Antennengemeinschaften gewesen. Aber da haben sie sich wieder von der GEMA-Lobby plattquatschen lassen :-(
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Re: "Antennengemeinschaften droht das Aus"

Beitragvon sig » 18.11.2012 19:57

Dieses Thema kocht wieder mal hoch!
(Ich habe mir mal erlaubt, an die Zeitschrift FOCUS dazu etwas zu schreiben, weil ich gefragt wurde, welche Themen in den Medien interessieren Sie gerade besonders, was ist für Sie spannend, was verfolgen Sie mit Interesse? Es ist dabei unerheblich, wo über diese Themen berichtet wird, ob in Zeitschriften oder Zeitungen, im Fernsehen, Hörfunk oder Internet.)

Ein Beitrag in der „Freie Presse“ vom 15.11.2012 macht mich wütend!
In diesem Beitrag geht es darum, dass es trotz einer erfolgreichen Petition von der Bundesregierung keine Änderung des umstrittenen Paragrafen 20b des Urheberrechtsgesetzes geben soll.

Das Problem:
Bürger, die sich in der DDR zu einer Antennengemeinschaft zusammengeschlossen haben, um Westfernsehen zu empfangen, sollen heute Lizenzgebühren an die GEMA zahlen – weil die Anlagen Rundfunkprogramme weiterleiten, wie es kommerzielle Kabelnetzbetreiber tun. Dass die Gemeinschaften nicht gewinnorientiert arbeiten, bleibt im Paragraf 20b des Urheberrechtsgesetzes unberücksichtigt.

Mit dieser Verweigerungshaltung zur Änderung eines Gesetzes stößt die Bundesregierung nicht nur breite Bevölkerungsschichten vor den Kopf, auch der Bundestagsabgeordnete Günter Baumann (CDU) ist von der Mitteilung des zuständigen Staatssekretärs enttäuscht. Er hat versprochen, diese Absage nicht hinzunehmen: „Der Petitionsausschuss wird den Staatssekretär vorladen und ihm erklären, dass er falsch liegt. Wir haben den Krieg begonnen und ziehen ihn durch.“

Meine Meinung:
Die Antennengemeinschaften dienen nicht nur dem Fernseh- und Rundfunkempfang, sie werden auch für die Bereitstellung von Breitbandinternet genutzt. (Für große Telefonanbieter „rechnet“ sich ein Internetausbau angeblich nicht.)
Die Bundesregierung hat aber versprochen, den Internetausbau voran zu bringen und das schnelle Internet für immer mehr Menschen nutzbar zu machen.

Das Justizministerium erweist mit der Weigerung zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes auch der Bundesregierung keinen Gefallen.
Der Regierung spreche ich die Ernsthaftigkeit dieses Vorhabens ab. Wie ernst ist es dieser Regierung mit dem Ausbau des Internets, wenn sich ahnungslose Mitarbeiter dieser Sache in den Weg stellen?

Es war damals in der DDR nicht einfach, nicht leicht und nicht gefahrlos, sich beim Bau der Gemeinschaftsanlagen zu beteiligen.
Das war etwas Gutes, was wir damals in der Freizeit geschaffen haben.
….Und das lassen wir uns heute nicht kaputt machen!!!

Wenn der FOCUS schön manches heiße Eisen angepackt hat, an das geschilderte trauen Sie sich bestimmt nicht!

- Ich bin neugierig, ob sich die Zeitschrift dieser Sache annimmt. -

Sig
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