Breitbandförderung des Freistaates Sachsen

Sachsen fördert die Versorgung mit Breitbandtechnologie im ländlichen Raum (Stand: 19.06.2009).
Das Verfahren ist in der Verfahrensvorschrift zu Fördergegenstand A.1.4 der Richtlinie ILE/2007 beschrieben. Zuwendungszweck ist die Herstellung der Verfügbarkeit von zuverlässiger und hochwertiger Breitbandtechnologie (Mindestbandbreite 2Mb/s down und 192/s kb up) zu vertretbaren Preisen (max. 44,17 Euro monatl. Gesamtkosten inkl. Sprachtelefoniemöglichkeit und mind. 5 GB Volumen bei 24 Monaten Laufzeit) in unterversorgten Orten mit bis zu 5000 Einwohner.
Leistungsbild für Bedarfs- und Verfügbarkeits-Gutachten sind hier beschrieben.
Weitere Informationen und Muster können hier nachgesehen werden.
Gruß
Das Verfahren ist in der Verfahrensvorschrift zu Fördergegenstand A.1.4 der Richtlinie ILE/2007 beschrieben. Zuwendungszweck ist die Herstellung der Verfügbarkeit von zuverlässiger und hochwertiger Breitbandtechnologie (Mindestbandbreite 2Mb/s down und 192/s kb up) zu vertretbaren Preisen (max. 44,17 Euro monatl. Gesamtkosten inkl. Sprachtelefoniemöglichkeit und mind. 5 GB Volumen bei 24 Monaten Laufzeit) in unterversorgten Orten mit bis zu 5000 Einwohner.
Leistungsbild für Bedarfs- und Verfügbarkeits-Gutachten sind hier beschrieben.
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