Frage 3:
Wie schätzt die Staatsregierung die tatsache ein, dass bei Überschreitung des Traffic-Volumens der Internetzugang auf ein Zwanzigstel seiner Leistung beschränkt wird, während es keine alternativen Breitbandangebote gibt? Wie verträgt sich das mit dem Verfassungsziel der Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen in allen Landesteilen
Antwort:
Dies ist eine Frage der Ausgestaltung von Nutzungsverträgen zwischen Telekommunikationsunternehmen (TK-Unternehmen) und gewerblichen wie privaten Kunden. In diesem Bereich besteht Vertragsfreiheit. Der Kunde kann das für sich passendste Tarifmodell wählen.
Die Truppe gehört einfach abgewählt! Was anders fällt einem da nicht mehr ein.
Gruß