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Große Anfrage der Fraktion B90/Grüne

BeitragVerfasst: 16.05.2011 17:33
von bru62
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat eine Große Anfrage (Drucksache 5/5778) zum Breitbandausbau an die Staatsregierung gerichtet. Mit Antworten wird im Juli gerechnet.

Ich hatte mir erlaubt, bei der Formulierung der Fragen etwas mitzuhelfen. Ich hoffe, man liest die geteilt.de-Handschrift heraus.

Gruß

Re: Große Anfrage der Fraktion B90/Grüne

BeitragVerfasst: 16.05.2011 18:29
von Haupti76
klasse fragen. da finde ich unter anderen auch meine wieder. bin gespannt auf die antworten die hoffentlich bald kommen.

Re: Große Anfrage der Fraktion B90/Grüne

BeitragVerfasst: 16.05.2011 22:18
von bkt
Zu II. erwarte ich im wesentlichen zu den Fragen 7-14 die Standardantwort : "Dazu liegen der Staatsregierung keine detailierten Informationen vor." Alles andere würde mich schwer verwundern, denn woher sollten diese Daten kommen?

Die Unternehmen geben keine heraus.
Die Betroffnene beteiligen sich nur sehr marginal an freiwilligen Umfragen.
Die statistischen Ämter erfassen solche Daten nicht (z.B. im Zensus 2011)
Die Behörden geben zur separaten exakten Erfassung kein Geld aus, denn der Aufwand für eine Vollerfassung eines Landes wie Sachsen dürfte ca . 1 Mio Euro betragen und mindestens 1/2 Jahr in Anspruch nehmen.
Und das Geld ist auch ehrlich gesagt im Ausbau selbst besser angelegt.

Re: Große Anfrage der Fraktion B90/Grüne

BeitragVerfasst: 27.05.2011 18:15
von bigalex
Fragen zur besseren Unterstützung von Mietern (Vermieter sperrt sich gegen Ausbau) und zu Maßnahmen für mehr Transparenz bei den Verträgen (Drosselungen, Transferlimits, zugesicherte Bandbreiten) hätte ich mir noch gewünscht.

Re: Große Anfrage der Fraktion B90/Grüne

BeitragVerfasst: 28.05.2011 20:40
von bkt
bigalex hat geschrieben:Fragen zur besseren Unterstützung von Mietern (Vermieter sperrt sich gegen Ausbau)

Ist meines Wissens nach Bundesrecht. Da nutzt eine Frage im Landesparlament wenig.

z.B. zu Sat-Empfang hat geschrieben:Die Aufstellung einer mobilen Parabolantenne auf einem Balkon oder einer Terrasse ist nicht vertragswidrig. Die Aufstellung bewegt sich im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache und ist erlaubt (LG Hamburg 316 S 17/99).

Genau so habe ich jahrelang in meiner Mietwohnung Satellitenfernsehen geschaut.

Trifft analog auch für eine Außenantenne für WLAN/LTE o.ä. zu. Man darf als Mieter die Gebäudesubstanz nicht anfassen (beschädigen)

Re: Große Anfrage der Fraktion B90/Grüne

BeitragVerfasst: 30.05.2011 13:42
von bigalex
bkt hat geschrieben:Da nutzt eine Frage im Landesparlament wenig.

Das sei dahingestellt. Auch das Land kann in bestimmten Grenzen juristische Alleingänge unternehmen, solange sie nicht gegen Bundesrecht verstoßen.

bkt hat geschrieben: Trifft analog auch für eine Außenantenne für WLAN/LTE o.ä. zu. Man darf als Mieter die Gebäudesubstanz nicht anfassen (beschädigen)
Es geht ja nicht nur um Antennen. Was machst Du, wenn ein Vermieter das Problem einfach aussitzt und beispielsweise die Telekom keine neue Technik installieren lässt und auch den Kabelnetzbetreiber nicht dazu bewegt, zu modernisieren. Da kannst du als Mieter im Kreis springen.

Re: Große Anfrage der Fraktion B90/Grüne

BeitragVerfasst: 30.05.2011 15:24
von bkt
bigalex hat geschrieben:
bkt hat geschrieben:Da nutzt eine Frage im Landesparlament wenig.

Das sei dahingestellt. Auch das Land kann in bestimmten Grenzen juristische Alleingänge unternehmen, solange sie nicht gegen Bundesrecht verstoßen.

bkt hat geschrieben: Trifft analog auch für eine Außenantenne für WLAN/LTE o.ä. zu. Man darf als Mieter die Gebäudesubstanz nicht anfassen (beschädigen)
Es geht ja nicht nur um Antennen. Was machst Du, wenn ein Vermieter das Problem einfach aussitzt und beispielsweise die Telekom keine neue Technik installieren lässt und auch den Kabelnetzbetreiber nicht dazu bewegt, zu modernisieren. Da kannst du als Mieter im Kreis springen.

Oder auf das neue TKG warten. Da soll ggf. eine Zugangsverpflichtung rein, dann MUSS der Vermieter den Netzanbieter ins Haus lassen.

Re: Große Anfrage der Fraktion B90/Grüne

BeitragVerfasst: 21.07.2011 17:13
von jkahl
Seit heute gibts die Antworten auf die Große Anfrage der GRÜNEN-Landtagsfraktion an die sächsische Staatsregierung online:

http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.a ... &pos_dok=2

Re: Große Anfrage der Fraktion B90/Grüne

BeitragVerfasst: 21.07.2011 18:21
von spokesman
Jetzt bekommt die Diskussion richtig Farbe.

Bei allen Fragen nach der Verfügbarkeit wird auf den Atlas des BMWi von der Staatsregierung geschaut, bei der Frage nach Glasfasernetzen muss die Regierung passen, derzeit keine ortsgenauen Aussagen möglich. Welche Bandbreite min. benötigt wird kann die Staatsregieurng ebenfalls nicht sagen, der Bedarf kann nur mit einem Technologiemix gedeckt werden - auch der Satellit spielt hier für ein unbekanntes Ziel eine Rolle.

Zu der Volumen-Drossel schiebt die Regierung die Vertragsfreiheit der TK-Anbieter vor, eine Angelegnheit zwischen Kunde und Anbieter. Hier kommt die Erkenntnis, dass die Regierung keine Erkenntnis hat wieder zum Tragen. Wer mit dem Rücken zur Wand steht kommt dann mit "freiwilligen" Verträgen zwischen Kunde und Anbieter, der Kunde muss den Vertrag ja nicht abschließen, er könnte auch gar nicht surfen. Mit hängt der thüringische Wirtschftsminister Machnig noch schräg im Ohr: "da müssen Sie sich an die Telekom wenden" - wenn jeder Highspeednetz möchte und braucht stehen wird die Situation in der Fläche nicht rosiger, da können einem schon die Argumente ausgehen..

Bei den Fragen nach den Fördermitteln geht das Trauerspiel weiter, ähnlich wie in Thüringen stehen auch in Sachsen lediglich knapp über 900.000 Euro GAK seit 2008 zur Verfügung. Zwar werden noch 545 Mio Euro Fördermittel aus ELER ins Feld geführt, da diese aber auch für andere Themen bestimmt sind scheint hier keine weitere Auflistung zu erfolgen..

Die angeforderte Aufschlüsselung der bewilligten Fördermittel ist in Anbetracht der max. verfügbaren Mittel und der Aktivität der Regierung nur eine logische Folge.

Eler
  • 2008 = 0 Euro
  • 2009 = 0 Euro
  • 2010 = 7,398 Mio Euro
  • 2011 = 0,101 Mio Euro
gesamt: 7,499 Mio Euro

GAK
  • 2008 = 0,048 Mio Euro
  • 2009 = 0,305 Mio Euro
  • 2010 = 2,114 Mio Euro
  • 2011 = 1,565 Mio Euro
gesamt: 4,032 Mio Euro von 3,7782 (hier sind wohl schon die Eigenanteile mit aufgeführt..

GRW
  • 2010 = 0,042 Mio Euro
  • 2011 = 0,090 Mio Euro
gesamt: 0,132 Mio Euro

GRW+GAK+Eler:
11,663 Mio Euro

Mit RL/ILE 2007 würde man also auf 23,194 Mio Euro seit 2007 kommen.

Aus der RL/ILE 2007 sollen bisher 11,531 Mio Euro bewilligt wurden sein. Von diesen Mitteln wurden ca. 90 Verfügbarkeits/Bedarfsstudienangefertigt, einige wenige wurden über Mittel der GRW finanziert wie unter Frage/Antwort 22 zu lesen ist.

In einem weiteren Punkt hat die Regierung darauf abgezielt Hochgeschwindigkeitsnetze mit Geschwindigkeiten von über 25mbit/s über eine Leerrohrförderung zu realisieren, bisher hat nur die Gemeinde Großolbersdorf aus dem Landkreis Erzgebirgskreis einen Antrag nach RL/ILE 2007 gestellt, eine Vergabe ist noch nicht erfolgt - über andere Förderprogramme gingen keine Anträge zur Leerrohrförderung ein.

Unternehmen haben in der Zahl nur 5 einen Antrag auf Förderung nach RL/ILE 2007 gestellt, kein Antrag ist bisher zur Vergabe gekommen. Alle ausgeschütteten Fördermittel sollen 36.123 Haushalte mit min. 2Mbit/s versorgt haben.

Zu LTE liegen der Regierung Zahlen vor, welche besagen, dass ein Anbieter ca. 85 Standorte und ein andere ca. 100 Standorte mit LTE aufrüsten/errichten möchte. Förderanträge liegen zum LTE-Ausbau im übrigen nicht vor.


Antwort Sächsische Staatsregierung hat geschrieben:
Anfrage der Grünen hat geschrieben:Besonders empfehle ich die Frage 43:
Frage 43: Ist die von der Bundesregierung angestrebte Zielvorgabe der Versorgung von 75% der Haushalte mit 50Mbit/s-Anschlüssen bis 2014 beim gegenwärtigen Verlauf der Fördermaßnahmen in Sachsen erreichbar?


Die Frage ist auf eine Einschätzung durch die Sächsische Staatsregierung gerichtet.
Damit betrifft sie den Kernbereich der exekutiven EIgenverantwortung der Regierung.
Die Antwort wird daher auf die Festellung beschränkt, dass die Breitbandstrategien von Sächsischer Staatsregierung und Bundesregierung grundlegend übereinstimmen.
Danach bedarf es zwar auch einer gezielten staatlichen Förderung, um in einzelnen Fällen die Breitbandversorgung zu ermöglichen. Der Regelfall wird aber auch weiterhin sein, dass nicht erst staatlcihe Fördermaßnahmen den Ausbau des Breitbandnetzes in Sachsen bewirken, sondern der Wettbewerb. Die TK-Unternehmen sorgen bereits heute für die nach dem Stand der Technik bestmöglichen Angebote, und dies für die höchstmögliche Zahl an Unternehmen und Haushalten.
Die höchstmögliche Zahl wären ja 100% und damit alle Haushalte, wir scheinen also in 2 Welten zu leben..

Re: Große Anfrage der Fraktion B90/Grüne

BeitragVerfasst: 22.07.2011 23:54
von Haupti76
Die Antwort auf Frage 41 finde ich interessant und abenteuerlich.

"Welche alternativen Möglichkeiten haben Gemeinden die den Eigenanteil nicht aufbringen können?"

Antwort:
"... Die betroffenen Gemeinden müssen einen anderen Weg wählen. Die entsprechenden Förderrichtlinien ermöglichen im Rahmen der Förderbedingungen die Förderung der Unternehmen. In diesem Fall wird der der Eigenanteil ausschließlich durch das geförderte Unternehmen erbracht."

Hier wird die Verantwortung weitergegeben und weicht einem Universaldienst aus. Typisch.

Oder Frage 55:

"Wie schätzt die Staatsregierung das Problembewußtsein der kommunalen Entscheidungsträger im Fördergebiet ein?"

Antwort:
"Die Frage ist eine Einschätzung durch die Sächsiche Staatsregierung gerichtet. Damit betrifft sie den Kernbereich der exekutiven
Eigenverantwortung der Regierung."


Kann mir das einer erklären :?:

Re: Große Anfrage der Fraktion B90/Grüne

BeitragVerfasst: 23.07.2011 11:52
von spokesman
Mir ist die Frage auch wieder im Ohr gelegen, als ich die Stellungnahmen der Länder bezüglich der Sicherungsverwahrung gehört habe, da scheint man sich anders und offensiver äußern zu können..

Bei Frage 41 habe ich genau auf den von dir angesprochenen Punkt abgezielt (hätte es ja noch fett hervorheben können :? ). Diese Antwort zeigt wie auch die Möglichkeit einer Leerrohrförderung wie ineffektiv das derzeitige Vorgehen ist.

Re: Große Anfrage der Fraktion B90/Grüne

BeitragVerfasst: 24.07.2011 21:24
von bkt
Haupti76 hat geschrieben:Oder Frage 55:

"Wie schätzt die Staatsregierung das Problembewußtsein der kommunalen Entscheidungsträger im Fördergebiet ein?"

Antwort:
"Die Frage ist auf eine Einschätzung durch die Sächsiche Staatsregierung gerichtet. Damit betrifft sie den Kernbereich der exekutiven
Eigenverantwortung der Regierung."


Kann mir das einer erklären :?:

Das bedeutet, die Verantwortung für die Durchführung von Maßnahmen liegt bei der zuständigen Stelle. Insbesondere fallen hierunter auch alle Bereich der inneren Entscheidungsfindungsprozesse, welche grundsätzlich nicht öffentlich gemacht werden.
Zitat aus einer Aussagegenehmigung hat geschrieben:„Von der Aussagegenehmigung ausgenommen sind Vorgänge,
die dem Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung
zuzurechnen sind
(im Sinne der Entscheidungen des
Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 1984 -BVerfGE 67,
100, 139* - und vom 30. März 2004 - BVerfGE 110, 199,
214 ff. ). Dies betrifft insbesondere Angaben über die Willensbildung
der Bundesregierung durch Erörterungen im Kabinett
oder ressortübergreifende und -interne Abstimmungsprozesse
zur Vorbereitung von Kabinett- und Ressortentscheidungen.“


(Wo kämen wir denn da hin, wenn die Abläufe innerhalb einer Verwaltung für den Steuerzahler dermaßen transparent wären ;-))

Wikipedia hat geschrieben:Das Untersuchungsrecht des Bundestages ist durch den Grundsatz der Gewaltenteilung begrenzt (Art. 20 Abs. 2 GG). Bei der Regierungs- und Verwaltungskontrolle gibt es einen Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, der einen nicht vom Parlament ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich mit einschließt.


Die Landesregierung muß auch keine Mutmaßungen über etwas abgeben, wofür sie nicht zuständig ist. Und da Kommunale Selbstverwaltung - wie der Name schon sagt - nicht in den Zuständigkeitsbereich der Landesregierung fällt, darf sie sich hier in Schweigen hüllen.

Re: Große Anfrage der Fraktion B90/Grüne

BeitragVerfasst: 18.11.2011 09:52
von jkahl
Jens Reichmann, Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft Netzpolitik der sächsischen Grünen, hat die Große Anfrage an die Staatsregierung diese Woche in folgendem Artikel ausführlich kommentiert: http://gruen-digital.de/2011/11/wo-gibt ... -wie-viel/